1. Allgemeines
Nachstehende Lieferbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfalle nicht darauf Bezug genommen wird, für alle, auch zukünftige Lieferungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit diesen Lieferbedingungen einverstanden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Für die Ausführung aller LFS Technology - Produkte gelten unsere „allgemeinen technischen Hinweise“. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zulässig – in unserer EDV speichern und verarbeiten.
3. Angebote, Preise und Lieferung
Alle Angebote sind freibleibend. Kommt es produktionsbedingt zu Mehr- oder Mindermengen, behalten wir uns vor, die vereinbarte Menge bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten und den sich daraus ergebenden Mehr- bzw. Minderpreis in Rechnung zu stellen. Konstruktive Änderungen behalten wir uns vor. Die angegebenen Maße und Gewichte sind als unverbindliche Richtwerte zu betrachten. Konstruktionskosten werden als separate Position ausgewiesen. Fallen im Rahmen von Kundenfreigaben nachträgliche Konstruktionsaufwendungen an, sind wir berechtigt, diese nach Vorabinformation des Kunden zu erheben.
Für Erstlieferungen, Neukunden oder Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen. In unseren Preisen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten. Der Mindestauftragswert beträgt € 150,00 brutto. Bei Aufträgen, die diesen Wert unterschreiten, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere zum Vertragsabschluss gültigen Listenpreise. Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Energie, Löhne) zulässig. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Besteller ein Vertragslösungsrecht zu. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streikaussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm gesetzten und angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Es sei denn, diese Teillieferungen bleiben für den Besteller unverwendbar.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Eine Be- oder Weiterverarbeitung unseres Vorbehaltseigentums erfolgt in unserem Auftrag, wir erwerben unentgeltlich Eigentum an der neuen Sache. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so übereignet uns der Besteller im Verhältnis zum Fakturen-Wert unserer Rechnung schon jetzt ein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand, und zwar sowohl an den Zwischen- als auch an den Enderzeugnissen. Wir nehmen die Übereignung hiermit an. Der Besteller verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet. Von einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter auch auf abgetretene Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht dem Dritten darzulegen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller.
Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstehen. Steht die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung oder Verwendung neben anderen Rechtsinhabern in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware.
Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern und zu verwenden und daraus entstehende Forderungen einzuziehen. Falls der Besteller in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Besteller verlangen, und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir zum Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt. Im Falle des Widerrufs hat uns der Besteller auf Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die dazu notwendigen Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen.
Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.
5. Verpackungen
Listenpreise verstehen sich zzgl. Verpackungskosten von drei Prozent.
6. Mängelhaftung
Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren.
Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsmäßigen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.
7. Schadensersatz
Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbe-schränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.
Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
8. Verjährung
Der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadenersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Liefervorbehalt, Rücktrittsrecht und Haftungsausschluss
Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, vor Auslieferung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen. Unsere Haftung richtet sich auch außerhalb der Gewährleistung ausschließlich nach den vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche aus Verschuldenshaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles, wie bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen zu berechnen, mindestens in Höhe des Zinssatzes (§ 288 BGB). Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist 32602 Vlotho. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt - soweit der Besteller Vollkaufmann ist - Bad Oeynhausen als vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnort zu verklagen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Transportschaden
Gemäß unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen liefern wir ab Werk bzw. im Rahmen des Versendungskaufs nach § 447 BGB. Hiernach reist die Ware auf Gefahr des Käufers.
13. Warenrückgabe
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur nach Vereinbarung unbeschädigte, original verpackte und aktuelle Katalogware zurücknehmen können, die binnen 90 Tagen nach Ablieferung bei Ihnen an unser Stammhaus zurückgegeben wird. Die Rücknahmekosten betragen 20% des Nettowarenwertes.
LFS Technology GmbH
Herforder Str. 99
32602 Vlotho
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